Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Mittlerer Zolldienst: Eingangsamt wird A7 zugewiesen

Der BDZ hat bei den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages durchgesetzt, dass das Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Zolldienstes der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen wird. Das teilte die Gewerkschaft am 18. November 2019 mit.

Die rechtliche Voraussetzung für diese attraktivitätssteigernde Maßnahme bilde der Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG). Er wurde bereits am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag angenommen und bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Parallel dazu konnte der BDZ in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) jedoch bereits jetzt erreichen, dass alle Zollsekretärinnen und Zollsekretäre voraussichtlich zum 1. Januar 2020 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A7 eingewiesen werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Erwartung, dass das Eingangsamt im gehobenen Zolldienst von Besoldungsgruppe A9g nach A10 gehoben wird. Der BDZ werde zur Umsetzung dieser Forderung die politischen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten des Innen- und Finanzausschusses fortführen.

 

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