Unterschriftenaktion der dbb tarifunion

Mindestlohn in der Call-Center-Branche

Mit einer Unterschriftenaktion will die dbb tarifunion die gemeinsame Forderung von DPVKOM und dbb tarifunion nach der Einführung eines Mindestlohns in der Call-Center-Branche unterstützen. Bereits im November 2009 hat die dbb tarifunion dem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte den Vorschlag unterbreitet, die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Call-Center-Branche zu beschließen.

Der Hauptausschuss hat bisher keine Entscheidung getroffen. Nach dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen kann der Hauptausschuss die Festsetzung von Mindestlöhnen in einem Wirtschaftszweig beschließen, wenn soziale Verwerfungen in diesem Wirtschaftszweig vorliegen. Diese Voraussetzung ist nach der Auffassung der dbb tarifunion in der Call-Center-Branche gegeben.

Derzeit sind in Deutschland mehr als 500.000 Menschen in ungefähr 6.700 Call Centern beschäftigt. Knapp ein Fünftel dieser Beschäftigten ist in reinen Call Centern tätig, die nicht einem Unternehmen, wie etwa Post oder Telekom, angegliedert sind. In der gesamten Branche der reinen Call-Center-Dienstleister existiert derzeit nur ein einziger Haustarifvertrag. Die Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen werden also fast ausschließlich individuell zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Beschäftigten vereinbart. Niedriglöhne zwischen fünf und sechs Euro pro Stunde sind an der Tagesordnung. Selbst Vollzeitbeschäftigte können den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien häufig nicht von ihrem Entgelt bestreiten, sondern müssen ergänzende staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.

Nach Ansicht der dbb tarifunion ist es dringend geboten, diese unhaltbare Situation durch die Einführung eines angemessenen branchenspezifischen Mindestlohns zu beenden. Die Beschäftigten müssen in die Lage versetzt werden, von ihrem Entgelt leben zu können. Der Wettbewerb zwischen den Call-Center-Betreibern darf nicht länger auf Kosten der Beschäftigten über eine gegenseitige Unterbietung bei den Entgelten ausgetragen werden. Diesem Anliegen wollen wir mit der Sammlung von Unterschriften Nachdruck verleihen. Die Unterschriften sollen dem Vorsitzenden des Hauptausschusses, Dr. Klaus von Dohnanyi, übergeben werden. Dem Hauptausschuss soll damit verdeutlicht werden, dass es gro-ßen Rückhalt für die Forderung der dbb tarifunion nach einem Mindestlohn in der Call-Center-Branche gibt und dass jetzt Handlungsbedarf besteht.

Wir bitten Sie daher, die dbb tarifunion bei der Sammlung von Unterschriften zu unterstützen und die in der Anlage beigefügten Unterschriftenlisten bis spätestens Mittwoch, den 15. Juni 2011, ausgefüllt an die dbb tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin, zurückzusenden.

 

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