Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Mehr Transparenz und Schutz für Patienten und Personal

Seit Jahren weist der dbb auf die Überlastung der Notfallambulanzen hin und fordert Verbesserungen für Patienten und Personal. Die vor einigen Jahren eingeführten Terminservicestellen der Krankenkassen waren ein erster Schritt - nun wird nachgelegt.

Künftig soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein standardisiertes, softwarebasiertes Ersteinschätzungsverfahren greifen, das eine Einstufung nach Dringlichkeit der Behandlung vornimmt und gegebenenfalls die Patienten an die vertragsärztliche Versorgung verweist. „Die vorgesehene Neuregelung ist ausdrücklich zu begrüßen“, betonte dbb Chef Ulrich Silberbach am 19. November 2020 am Rande der Verbändeanhörung im Gesetzgebungsverfahren. Auch wenn der überwiegende Teil der Menschen, die eine Notfallambulanz aufsuchen, tatsächlich dringenden Behandlungsbedarf habe, suchten doch immer häufiger Patienten die Krankenhäuser auf, die nicht akut behandelt werden müssen. Silberbach: "Das bindet unnötige Kapazitäten, die uns an anderer Stelle fehlen.“

Darüber hinaus richtet der Gesetzentwurf den Fokus auf mehr Transparenz und Patientenschutz: Dass künftig Pflegepersonalquoten veröffentlicht werden sollen oder Informationen zur Barrierefreiheit von Reha-Einrichtungen für die Patientinnen und Patienten einsehbar sind, erleichtert ihnen die Einschätzung, ob man sich in gute Hände begibt und vermittelt Sicherheit. „Die Vergleichbarkeit von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt“, so der dbb Bundesvorsitzende weiter. „Umso mehr steht der dbb hinter dem aktuellen Vorstoß.“ Auch die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf eine ärztliche Zweitmeinung, ob ein Eingriff medizinisch zwingend erforderlich ist oder nicht, stärke die Patientenrechte und sei eine erfreuliche Entwicklung, sagte Silberbach. „Hier wurde in der Vergangenheit in einigen Fällen leider der Aspekt der Wirtschaftlichkeit über das Patientenwohl gestellt. Eine zweite Meinung sollte hier Abhilfe schaffen“.

Darüber hinaus sollen ambulante Vorsorgeleistungen in entsprechend anerkannten Einrichtungen von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Der Gesetzgeber möchte mit der Stärkung des Präventionsgedankens der steigenden Zahl chronisch Erkrankter Rechnung tragen und das Ermessen der Krankenkassen an dieser Stelle einschränken. „Die Vermeidung von Hilfebedürftigkeit und/oder chronischen Erkrankungen muss immer oberste Priorität haben. Aus diesem Grund unterstützt der dbb den Vorstoß ausdrücklich, dient er doch dem Patientenwohl und spart auch noch Kosten, da die mittel- bis langfristigen Einsparungen für dann nicht mehr erforderliche Behandlungen überwiegen werden.“

 

 

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