Mehr Lohngerechtigkeit durch den Gesetzgeber

Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften waren am 28. Juni 2016 auf Einladung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin zusammengekommen, um sich über das von Manuela Schwesig geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auszutauschen. Dessen Ziel ist es vor allem, Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern abzubauen. Das sogenannte Gender Pay Gap wird mit 21 Prozent für die gesamte Volkswirtschaft beschrieben.

Ansatzpunkte für eine Verbesserung sieht das Ministerium in verstärkten Betreuungsperspektiven in Vorschule und Schule, in einer Reduzierung ungewollter Teilzeit und einem Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit, in einer Aufwertung typischer Frauenberufe und in mehr Transparenz der Einkommen. Dazu soll ein individueller Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber geschaffen werden. Entgeltdiskriminierung soll durch betriebliche Überprüfungsverfahren, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert werden müssen, entgegengewirkt werden. Unternehmen sollen über Frauenförderung und Entgeltgleichheit informieren, die Berufsberatung vor allem durch die Bundesagentur für Arbeit um solche Aspekte erweitert werden.

Während die Arbeitgeber das Projekt als komplizierte Bürokratie zurückwiesen, betonten die Gewerkschaften Handlungsnotwendigkeiten gerade in den kleineren und mittleren Betrieben. Fehlende Tarifbindung und 70 Prozent Betriebe ohne Betriebsräte gäben Mitbestimmung und Sozialpartnern nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten, so dass ein Eingreifen des Gesetzgebers hilfreich sei. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt betonte dabei, dass die Autorität der Tarifpartner nicht durch faktische Genehmigungsverfahren in Frage gestellt werden dürfe. Bei einer begrenzten Zahl von Entgeltgruppen, aber tausenden von Merkmalen bei der Tätigkeitsbeschreibung gäbe es keine Garantie gegen Fehlbewertungen. Zudem kämen technischer Fortschritt und Digitalisierung sowie veränderte gesellschaftliche Auffassungen als dynamische Faktoren hinzu. „Wir sollten aber dabei auf die Selbstheilungskräfte funktionierender Tarifpartnerschaften vertrauen“, erklärte Dauderstädt und verwies etwa auf die mit Streik herbeigeführten Korrekturen im Sozial- und Erziehungsdienst.

Zusammen mit der dbb bundesfrauenvertretung, deren Vorsitzende Helene Wildfeuer den dbb in den zeitgleich stattfindenden Foren und Steuerungsrunden des Sozialpartnerdialogs repräsentiert, wird der dbb die berechtigten Anliegen in dem nun gestarteten Gesetzgebungsverfahren weiter intensiv begleiten.

 

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