Schleswig-Holstein

Landesverwaltung: Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich

Am 28. März 2018 haben gewerkschaftliche Spitzenverbände und Regierung von Schleswig-Holstein eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landesbeschäftigten neue Flexibilität bei der Ableistung ihrer Arbeitszeit ermöglicht.

Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb Landesbundes und Verhandlungsführer, sagte: „Mit Blick auf die Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes in Sachen Attraktivität ist es sinnvoll, den Beschäftigten mehr Flexibilität auch hinsichtlich des Arbeitsortes zu bieten. Doch das Thema Arbeitszeit hat sich damit für uns noch nicht erledigt.“

Die am 1. April in Kraft tretende Vereinbarung beinhaltet im Kern zwei Varianten: Erstens können Beschäftigte aus persönlichen Gründen (zum Beispiel familiäre Angelegenheit) kurzfristig außerhalb der Dienststelle arbeiten. Zweitens können Beschäftigte grundsätzlich vereinbaren, einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause abzuleisten. Sie werden für diese Zwecke mit Laptops ausgestattet.

Dabei können die Beschäftigten weder zu derartigen Arbeitsformen verpflichtet werden, noch besteht ein Rechtsanspruch. „Dennoch ist das Land gut beraten, entsprechende Wünsche im Sinne der Vereinbarung auch tatsächlich zu ermöglichen“, so Tellkamp. „Einschränkungen gibt es natürlich zum Beispiel bei Polizei und Unterrichtsversorgung an den Schulen. Doch auch hier darf das Erfordernis einer Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen verloren werden. Aus unserer Sicht sollten auch Lehrer, die seit jeher einen wichtigen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen müssen, mit Laptops ausgestattet werden. Deren Belange sind jedoch nicht Gegenstand der Vereinbarung. Hier muss also noch nachgelegt werden.“

Zudem gelte die Vereinbarung nicht auf kommunaler Ebene, weil hier die Vereinbarungen keine unmittelbare Wirkung entfalten können. „Sie ist jedoch Impulsgeber“, sagt der dbb Landeschef. „Wir empfehlen den Kommunen, ihren Beschäftigten durch Dienstvereinbarungen entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.“

Grundsätzlich sieht Tellkamp in der Vereinbarung aber nur einen ersten Schritt sein, um die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst zeitgemäß und konkurrenzfähig auszugestalten. Vor allem muss die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte abgesenkt werden. Auch die Ermöglichung von Langzeitkonten und Altersteilzeit sind Wünsche vieler Beschäftigter, denen sich öffentliche Arbeitgeber nicht verschließen sollten.“

 

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