Lebensaltersstufen im BAT

Land Hessen verzichtet auf Einrede der Verjährung!

Mit unserem Mitglieder-Info vom 29. September 2011 hatte die dbb tarifunion umfassend über die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung zu den Lebensaltersstufen des BAT informiert. Wir hatten darauf hingewiesen, dass zur Hemmung der Verjährungsfrist die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die im Jahr 2008 wirksam ihre Ansprüche geltend gemacht haben, eigentlich bis Ende 2011 Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssten. Um eine Klageflut zu vermeiden, wurden zwischen dem Land Hessen und den Gewerkschaften Gespräche geführt. Nur so konnte die dbb tarifunion erreichen, dass das Land Hessen auf die Einrede der Verjährung im Einzelfall verzichtet. Eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung der Ansprüche ist daher nicht notwendig.

Der Hintergrund und die Details:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 10. November 2011 in der Sache abschließend entschieden. Im Ergebnis hat das BAG dem Kläger die Grundvergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe des BAT zugesprochen. Jedoch stehen die Entscheidungsgründe des Urteils noch aus. Daher wird es für die Betroffenen nicht sofort zu Nachzahlungen kommen. Vielmehr sind die Entscheidungsgründe abzuwarten. In einem Ressortrundschreiben vom 16. November 2011 verzichtet das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vor diesem Hintergrund „im Einzelfall auf die Einrede der Verjährung, sofern in wirksamer Form Ansprüche wegen angenommener Diskriminierung des Vergütungssystems des BAT geltend gemacht worden sind.“ Ausdrücklich gilt dieser Verzicht nur für Ansprüche der Jahre 2008 und 2009. Nicht davon umfasst ist daher der Zeitraum, bei dem die Verjährung bereits eingetreten ist (beispielsweise das Jahr 2007).

Wir weisen erneut darauf hin, dass dies also nur für diejenigen Beschäftigten gilt, die im Jahr 2008 auch Ansprüche geltend gemacht haben.

Über den Fortgang der Entwicklung werden wir Sie informieren.

 

zurück