Jetzt Ansprüche sichern!

Land Berlin: TV-L-Anwendung verzögert sich

dbb tarifunion und Land Berlin haben sich auf die Einführung des TV-L im Land Berlin zum 1. November 2010 geeinigt (TV-L Land Berlin). Jetzt verzögert das Land Berlin leider die Überleitung und die Anwendung des neuen Tarifsystems. Die individuelle Überleitung der Mitarbeiter in ihre neue Entgeltgruppe scheitert häufig an dem Personalservice der einzelnen Dienststellen. Hier fehlt es an genügend Mitarbeitern, um auf alle Beschäftigten im Land Berlin schnell das neue Tarifsystem anzuwenden. Die Neuberechnungen der Gehälter, einschließlich der Erhöhungen, sollen erst Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein. Entgelt, das den Arbeitnehmern so entgeht oder entgehen könnte, soll als Einmalzahlung nachgezahlt werden.

Diese Verzögerung deckt sich nicht mit dem von uns abgeschlossenen Tarifvertrag. Vereinbart wurde die Überleitung der Beschäftigten zum 1. November 2010. Die verspätete Umsetzung führt zu Unsicherheiten und unter Umständen sogar zu finanziellen Nachteilen oder Notlagen. Ein allgemeiner Anspruch auf Abschlagzahlungen besteht nicht. Abschlagzahlungen liegen im Ermessen der zuständigen Personalserviceeinheiten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sah sich das Land Berlin nicht in der Lage, trotz der Verzögerung, die sechsmonatige Ausschlussfrist (§ 37 TV-L) zur Geltendmachung der Ansprüche zu verlängern oder außer Kraft zu setzen. Ohne schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber verfallen aber Ansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Fälligkeit.

Ansprüche sichern

Um Nachteile zu vermeiden gilt es jetzt, Ansprüche zu sichern. Mit dem beigelegten Musterschreiben können Sie Ansprüche für die Vergangenheit schriftlich geltend machen. So können mögliche Ansprüche gesichert und notfalls vor Gericht erstritten werden. Zukünftige Ansprüche müssen – sobald sie entstanden sind – erneut geltend gemacht werden. Sollten weitere Probleme auftreten, so empfehlen wir, über Ihre Mitgliedsgewerkschaft einen Rechtsschutzantrag für unser Dienstleistungszentrum zu stellen. Als Gewerkschaftsmitglied unter dem Dach der dbb tarifunion genießen Sie kostenlosen Rechtsschutz für alles, was im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit steht.

 

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