HamburgKritik am „Beamtenbashing“ von Finanzsenator

Das Hamburger Abendblatt hat davon berichtet, dass Finanzsenator Andreas Dressel erneut die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ins Visier genommen hat. Insbesondere die Höhe des Ruhegehalts sind ihm dabei ein Dorn im Auge.

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Das ist für den dbb hamburg nicht hinnehmbar, da die rechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung nicht ignoriert werden dürfen. Die Beamtenversorgung gehört zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten, die sich aus Artikel 33 (5) des Grundgesetzes ergibt. Insofern ist sie verfassungsrechtlich geschützt und nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Es gibt mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Aussagen zur Höhe der Versorgung und auch zum Grundsatz Versorgung aus dem letzten Amt getroffen haben. Insofern gibt es klare Rahmenbedingungen, in der sich der Gesetzgeber zu bewegen hat. 

Die Finanzierungsproblematik hat die Politik zu verantworten, die über Jahrzehnte keine ausreichenden Rücklagen gebildet, sondern viel Geld für politische Lieblingsprojekte ausgegeben hat, hieß es am 7. Juli 2026 vom dbb hamburg: „Diese Problematik jetzt zu Lasten der Beamtinnen und Beamten lösen zu wollen, ist nichts Anderes als Politikversagen. Die vom Finanzsenator dargestellten erhöhten Kosten ab 2026 sind doch gerade darin begründet, dass Senat und Bürgerschaft in den Jahren 2011-2026 nicht verfassungsgemäß alimentiert haben und deshalb jetzt der große Finanzbedarf entstanden ist. Das kann man jetzt doch nicht den Beamtinnen und Beamten anlasten.“

Thomas Treff, Vorsitzender des dbb hamburg, sagte weiter: „Ich bin fassungslos, dass Herr Dr. Dressel jetzt schon wieder die Beamtinnen und Beamten angreift und verunsichert. Ihm sollten die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beamtenversorgung geläufig sein. Dennoch scheint er der Auffassung zu sein, dass es derzeit politisch mit ‚Beamtenbashing‘ etwas zu holen gibt.“

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