Der DPhV sieht in zwei Aspekten der derzeitigen KMK-Beschlusslage zum Abitur Anlass für eine grundlegende Neubewertung der Qualitätssicherung im gymnasialen Abschluss.
Zum einen in einer Kompensationsregelung, die dauerhaftes fachliches Nichtbestehen strukturell zulässt, indem sie es ermöglicht, alle Grundkurse in einem Fach über die gesamte Oberstufe hinweg durchgängig nicht zu bestehen und dennoch zum Abitur zugelassen zu werden; zum anderen in abgesenkten Notenschwellen, die eine 1- bereits ab 85 Prozent Leistung vorsehen und damit rechnerisch zu mehr Bestnoten führen, ohne dass die inhaltlichen Anforderungen gestiegen wären. Beide Regelungen weisen in eine Richtung, die einer kritischen Prüfung bedarf.
Nach geltendem KMK-Beschluss dürfen bis zu 20 Prozent aller in die Abiturwertung eingebrachten Kurse mit weniger als 5 Punkten bewertet, sein. Dies bedeutet: Ein Schüler kann sämtliche Grundkurse in Mathematik oder Deutsch über die gesamte gymnasiale Oberstufe hinweg nicht bestehen und dennoch zur Abiturprüfung zugelassen werden – sofern die Leistungen in anderen Fächern dies rechnerisch ausgleichen. „Die Hochschulzugangsberechtigung muss mehr gewährleisten als einen fächerübergreifenden Durchschnittswert. Wer vier Semester lang in einem Kernfach kontinuierlich unterhalb der Bestehensschwelle bleibt, hat in diesem Fach keine ausreichende fachliche Grundlage erworben – unabhängig davon, wie stark Punkte in anderen Fächer dies kompensieren", so DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing.
Der DPhV schlägt daher eine fachbezogene Mindestbestehensregelung vor: Bei der aktuell geltenden Regelung der 20-Prozent-Quote muss in jedem belegten Fach mindestens die Hälfte der eingebrachten Kurse bestanden sein, also 5 Punkte und mehr betragen. Diese Ergänzung wäre systemkonform und zielgenau – sie präzisiert die bestehende Regelung, ohne deren Grundstruktur massiv zu verändern.
Daneben sieht die aktuelle Beschlusslage der KMK vor, dass Abiturprüfungsklausuren bereits ab 45 Prozent erbrachter Leistung bestanden sind. Das hat zur Konsequenz, dass eine 1− bereits ab 85 Prozent Leistung vergeben wird, eine 1,0 ab 90 Prozent Leistung und eine 1+ ab 95 Prozent. Die politisch gewünschte Konsequenz dieser Änderung war und ist eine rechnerische Zunahme von Spitzenabschlüssen – nicht als Abbild gestiegener Leistungen, sondern als Folge der abgesenkten Grenzwerte. Lin-Klitzing: „Noten sind dann aussagekräftig, wenn sie der hinter ihnen stehenden Leistung entsprechen. Wer die Anforderungen für gute Bewertungen politisch bewusst senkt, verändert nicht die Leistungen der Schülerinnen und Schüler – er verändert die Bedeutung der Note. Daher dürfen Abiturprüfungsklausuren erst ab 50 Prozent erbrachter Leistung als bestanden gelten!"
Für beide Regelungen – eine großzügige Kompensationsregelung ohne fachliche Mindestanforderungen nach unten und abgesenkte Leistungsanforderungen für bessere Noten nach oben – fordert der Deutsche Philologenverband die Bildungsministerkonferenz auf, die Beschlusslage entsprechend nachzuschärfen.