Mütterrente

Kindererziehungszuschlag für Beamtinnen und Beamte gefordert

Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen Rentenpaket beschlossen, dass alle Eltern vor 1992 geborener Kinder ab dem kommenden Jahr einen halben Entgeltpunkt pro Kind bei der Rente gutgeschrieben bekommen. Mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten hat Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, eine „gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen“ gefordert.

„Eine sachlich gebotene Lösung besteht in der Gewährung eines Kindererziehungszuschlages“, so Schäfer gegenüber der Wirtschaftswoche am 29. August 2018. Die Regelungen sollen sich dabei an denen für gesetzlich Rentenversicherte orientieren. „Damit würden in den Sicherungssystemen Erziehungsleistungen gleichartig ohne systembedingte Verwerfungen anerkannt und unbillige Abweichungen vermieden.“ Bislang gelte die Berücksichtigung der Kindererziehung bei Beamtinnen und Beamten trotz bestehender Nachteile als „systembezogen annähernd gleichwertig“ und damit verfassungsgemäß. Mit der neuen Besserstellung der gesetzlich Versicherten durch die Mütterrente könne sich das ändern.

 

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