Schleswig-Holstein

Kinderbetreuung und Homeoffice: Benachteiligung nicht zulassen

In der Freistellungspraxis der Kinderbetreuung aufgrund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten ist es zu Benachteiligungen von Beamtinnen und Beamten gekommen. Aufgrund einer Intervention des dbb sh hat die Staatskanzlei die Regelung modifiziert und lösungsorientierte Entscheidungen in Aussicht gestellt.

Gesetzlich versicherte Tarifbeschäftigte können aufgrund angepasster gesetzlicher Grundlagen (insbesondere SGB V) zum Zwecke der Kinderbetreuung Freistellungen beanspruchen – das gilt auch dann, wenn die Tätigkeit im Homeoffice erbracht werden könnte. Für Beamtinnen und Beamte wurde auf eine Ausnahmeregelung in der Sonderurlaubsverordnung gesetzt. Allerdings lehnen einige Dienststellen die Freistellungen strikt ab, wenn Homeoffice möglich ist. Doch nicht immer ist es betroffenen Beamtinnen und Beamten möglich, parallel das Homeschooling ausreichend zu realisieren.

"Eine daraus resultierende Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten kann nicht im Sinne der Landesregierung sein", so die Begründung des dbb sh für die Forderung, eine Klarstellung vorzunehmen. In dem ab dem 15. Februar 2021 geltenden Erlassregelung heißt es: "Dabei gehe ich davon aus, dass über Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Beurlaubung unter Abwägung der dienstlichen mit den privat-familiären Interessen der Betroffenen lösungsorientiert entschieden wird".

 

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