Keine Beschränkung gewerkschaftlicher Grundrechte

In der Debatte um die aktuelle Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nochmals klar gemacht, dass man Gewerkschaftsmitglieder wie die Lokführer nicht in ihren Grundrechten beschränken könne, „nur weil sie einen Beruf haben, der unmittelbar Auswirkung auf die Gesellschaft hat, anders als zum Beispiel IT-Fachleute und Laboranten“. Das sagte Dauderstädt der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 20. Oktober 2014).

Niemand würde beispielweise „einen Streik bei Rheinmetall verbieten wollen, damit ein Panzer pünktlich an Saudi-Arabien geliefert werden kann“, so der dbb Chef weiter. Außerdem sei der Staat selbst in der Lage zu bestimmen, wo gestreikt werden dürfe und wo nicht, „indem er bestimmte Berufsgruppen verbeamtet oder eben nicht“. Als die DB noch die Bundesbahn war, waren alle Lokführer verbeamtet, heute sind aus dieser Zeit noch etwa 4.000 Lokführerbeamte tätig.

Auf die Frage der „Süddeutschen Zeitung“, ob der dbb den Anträgen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf Hilfe aus dem Streikfonds des Dachverbandes uneingeschränkt stattgeben werde, antwortete Dauderstädt: „Da kann es keinen Automatismus geben.“ Nach den Regularien des dbb werde „jeder Antrag zunächst geprüft“.

 

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