Thüringen

Kein Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation vor Oktober

Der Landtag wird sich im September nicht wie geplant mit dem „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts“ befassen. Hintergrund ist die fehlende Beschlussfassung im Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa).

Der tbb äußerte am 23. September 2021 die Hoffnung, dass dadurch bei der nächsten HuFa-Sitzung ausführlich über den Gesetzentwurf diskutiert wird. Dies sei bisher entgegen der Ankündigung aller Mitglieder des Ausschusses nur eingeschränkt geschehen. Der tbb stelle sich für diesen Fall gerne einmal mehr als Gesprächspartner zur Verfügung, um seine Kritik (dbb aktuell berichtete) zu erläutern.

Sollte der Regierungsentwurf keine Änderung erfahren, rät der tbb bereits jetzt allen Beamtinnen und Beamten, die nicht von der vorgesehenen Anhebung der Kinderzuschläge oder der Streichung der Stufe 1 in den Besoldungsstufen A 6 und A 7 betroffen sind, auch für das Jahr 2021 Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Leider könne man aber aufgrund der absehbaren Masse an Verfahren grundsätzlich keinen Rechtsschutz gewähren.

 

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