Mecklenburg-Vorpommern

Kabinettsbeschluss zur Besoldungsneuordnung

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. Oktober 2020 umfassende Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht beschlossen

„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und wird durch den dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßt", sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am Rande der Kabinettssitzung in Schwerin.

Es ist geplant, die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug zunächst zu erhöhen und später zu dynamisieren. Darüber hinaus soll es Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen geben. Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und im Beamtenrecht haben zum Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft und anderen Bundesländern konkurrenzfähig zu machen. Dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert.

„Dennoch sind nicht alle unsere Forderungen sofort erfüllt. Daher werden im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses im Landtag versuchen, noch einige Verbesserungen zu erreichen bzw. Ungleichbehandlungen zu beseitigen", so Knecht. Dazu gehöre auch die Frage, warum eine Zuverlässigkeitsprüfung vor der Einstellung nur bei der Polizei und Teilen der Justiz und nicht im gesamten öffentlichen Dienst vorgesehen sei. „Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen", stellte Knecht klar und betonte: „Die Landesverwaltung ist nicht dafür bekannt, zu viel Personal an Bord zu haben, daher gebührt in Zeiten der aktuellen Krise mein Dank all denjenigen, die dennoch das Gesetzesvorhaben mit Hochdruck begleitet und auf den jetzigen Stand gebracht haben."

 

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