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Kabinett beschließt Programm „Aufholen“ und Recht auf Ganztagsbetreuung

Am 5. Mai 2021 hat das Bundeskabinett das vom Bildungs- und vom Familienministerium vorgelegte „Aktionsprogramm Aufholen“ ebenso verabschiedet wie das Recht auf Ganztagsbetreuung.

Das Aktionsprogramm umfasst Investitionen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Eine Milliarde Euro ist für Nachhilfe- und Förderprogramme, um Schülerinnen und Schüler beim Aufholen möglicher Lernrückstände zu unterstützen. Eine weitere Milliarde Euro ist für soziale Maßnahmen vorgesehen, um beispielsweise die psychischen Krisenfolgen bei Kindern und Jugendlichen abzumildern.

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßte das Programm. „Kaum etwas ist jetzt wichtiger, als Kinder und Jugendliche umgehend zu stärken und ihre Entwicklung sowohl in der Schule als auch außerschulisch zu fördern“, erklärte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Das Programm müsse aber „situationsabhängig bei den Bedarfen der Schulen ansetzen und die Stärken des Föderalismus nutzen, um in den Ländern basisnahe Förderentscheidungen zu treffen.“

Für Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), greift das Programm zu kurz: „Es braucht darüber hinaus ein nachhaltiges und mindestens auf zwei Jahre angelegtes und entsprechend durchfinanziertes Förderprogramm ‚Soziales Lernen‘ für alle Schüler:innen.“ Fachliche Wissenslücken seien nicht das eigentliche Problem. „Viel wichtiger ist, dass das soziale Miteinander gelitten hat, weil soziales Lernen, kulturelle Erfahrungen, kommunikative Entwicklungen und Kollaborationen

virtuell nur eingeschränkt möglich waren und damit die so wichtigen sozialen Kompetenzen elementare Defizite aufweisen.“

Der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann sagte: „Die Unterstützung, die durch das Aufholprogramm geleistet werden kann, ist zu begrüßen. Wenn man sich jedoch ansieht, wer die Förderung übernehmen soll, ist das ein erneuter Offenbarungseid verfehlter Personalpolitik. Anstatt nachhaltige Perspektiven aufzumachen und förderndes Personal in die Schule einzubinden, werden insbesondere außerunterrichtliche Fördermöglichkeiten bezahlt. Der private Nachhilfesektor dankt und profitiert so erneut von der dauerhaften Unterfinanzierung des Bildungssystems vergangener Jahre.“

Mit Blick auf das Recht auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen mahnte Beckmann ebenfalls eine bessere personelle Ausstattung an: „Der Bedarf an Plätzen für die Ganztagsbildung ist deutlich größer als momentan angeboten werden kann. Doch Geld allein macht nicht glücklich – und schafft keine Plätze, wenn doch das Personal hinten und vorne fehlt. In Zeiten des Lehrkräftemangels hätten letztes Jahr all diejenigen Lehrkräfte gewonnen werden müssen, die ab 2026 zusätzlich in den Schulen arbeiten sollen. Und auch Erzieherinnen und Erzieher müssen in den nächsten fünf Jahren zu Tausenden ausgebildet werden, um den Rechtsanspruch einlösen zu können.“ Ganztag könne nur mit qualitativ hochwertig ausgebildetem Personal gelingen.

 

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