Fernstraßen-Reform

Infrastrukturgesellschaft: Grundlage für Tarifverhandlungen gelegt

Gewerkschaften und Geschäftsführung der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) haben sich auf Eckpunkte für Tarifverhandlungen verständigt.

Fernstraßenbundesamt / Infrastrukturgesellschaft

Demnach soll der Tarifvertrag für die Beschäftigten der IGA (TV IGA) grundsätzlich eng an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) angelehnt sein. „Hervorzuheben ist beispielsweise auch, dass wir bereits jetzt konkrete Regelungen zur Arbeitszeit getroffen haben. Einvernehmen besteht zudem, den bisherigen Arbeitsplatz und -ort der Beschäftigten zu sichern. Das ist insgesamt eine gute Grundlage für die anstehenden Tarifverhandlungen“, sagte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer am 1. November 2018.

Hintergrund der Verhandlungen ist, dass spätestens ab 2021 die Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen nicht länger in den Händen der Länder liegt. Die Aufgabe übernehmen dann das neu gegründete Bundesfernstraßenamt sowie die ebenfalls neu aufzubauende Infrastrukturgesellschaft (IGA). Bis zu 15.000 betroffenen Beschäftigten aus den Landesbetrieben sollen zeitnah ihre Bereitschaft zum Wechsel in die neuen Organisationseinheiten erklären. „Deshalb müssen wir die Arbeitsbedingungen umfassend regeln und im Tarifvertrag festschreiben. Denn die Verunsicherung bei den Beschäftigten ist immer noch groß, viele Fragen sind nach wie vor offen. Klar ist: Am Ende darf keiner schlechter dastehen als zuvor“, betonte Geyer.

 

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