Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Impfstrategie: Beschäftigte des Zoll- und Finanzwesens berücksichtigen

Die anfängliche Knappheit von COVID-19-Impfstoffen erfordert Auswahlentscheidungen darüber, wer zuerst geimpft werden soll. Die BDZ forderte am 19. November 2020 eine Priorisierung im Interesse der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung.

Das Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina befasst sich mit der Frage, wie der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden soll. Dabei werden Empfehlungen zur Priorisierung von zu impfenden Personengruppen aufgezeigt. Unter anderem wird angeführt, dass Personen zu schützen sind, die für das Gemeinwesen besonders relevante Funktionen erfüllen und nicht ohne Probleme ersetzbar sind.

Gemeint sind Personengruppen, die in Bereichen der Daseinsvorsorge arbeiten und direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen von Risikogruppen oder potenziell Infizierten haben. Bei der beispielhaften Aufzählung sind unter anderem die Polizei- und Sicherheitsbehörden genannt, eine explizite Nennung der Bundesfinanzverwaltung erfolgte nicht. Jedoch wird aus Sicht des BDZ die Bundesfinanzverwaltung und insbesondere die Zollverwaltung von den Begrifflichkeiten der Priorisierungsparameter vollumfänglich abgedeckt.

Dem BDZ sei bewusst, dass „derartige Entscheidungen ethisch wie rechtlich elementare Fragen berühren, insbesondere des Gesundheits- und Lebensschutzes jedes Einzelnen sowie der Gerechtigkeit und der Solidarität innerhalb der Gesellschaft“, heißt es in einer Mitteilung. Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes stellte dort klar, dass es nicht um Rosinenpickerei gehe, sondern Zöllnerinnen und Zöllner sowie weitere Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unter Berücksichtigung von ethisch und rechtlichen Prinzipien einer systemrelevanten Personengruppe zuzuordnen sind. „Ziel muss einerseits die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und andererseits die Eindämmung der Pandemie sein. Um sicherzustellen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen einem priorisierenden Personenkreis zugeordnet werden, hat der BDZ bereits Kontakt mit den Entscheidungsträgerinnen und -träger des Bundesministeriums der Finanzen aufgenommen und wird zu gegebener Zeit über die erzielten Ergebnisse berichten“, sagte Dewes.

 

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