Hochschulen: Arendes gegen prekäre Beschäftigung

„Die Europäische Kommission setzt ein wichtiges Zeichen. Hochschulen dürfen Arbeitnehmer nicht wie eine billige Ressource behandeln“, kommentiert Josef Arendes, Vorsitzender des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) eine aktuelle Klage der EU-Kommission gegen Estland. Hintergrund ist ein estnisches Gesetz, das keinen ausreichenden Schutz gegen die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse im Hochschulsektor bietet. „An deutschen Hochschulen sind Kettenverträge leider auch trauriger Alltag. Vor allem junge Menschen müssen mit einer großen beruflichen Unsicherheit leben und das in einer Lebensphase, in der viele von ihnen eine Familie gründen wollen und die nötige Sicherheit brauchen“, so Arendes.

Deutschland belege in Europa einen Spitzenplatz, wenn es darum gehe, seine Akademiker in prekäre Beschäftigung zu bringen. „Akademiker mit unbefristeten Vollzeitverträgen sind hierzulande eine Minderheit. Der Normalfall ist eher dauerhafte Unsicherheit über die berufliche Zukunft“, kritisiert der vhw-Chef. „Viele junge Akademiker freuen sich, wenn sie nach dem Studium an der Universität bleiben und ihre wissenschaftliche Arbeit fortsetzen können. Das wird dann leider häufig ausgenutzt. Wer traut sich schon, sich bei seinem ersten Vertrag zu beschweren, selbst wenn dieser nur befristet und über eine halbe Stelle ist? Leider ändert sich auch meist beim zweiten oder dritten Vertrag nichts an den Bedingungen.“ Häufig werde mit der Planungsunsicherheit bei der Mittelzuteilung argumentiert. „Über die Unsicherheit die Akademiker teilweise über Jahre und Jahrzehnte hinweg wird dann aber geschwiegen.“

Arendes sieht in Deutschland Bund und Länder in der Pflicht, planbare und verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu ermöglichen. „Wir müssen auch im internationalen Vergleich feststellen, dass es zunehmend ein Wettbewerbsnachteil ist, wenn die hochbefähigten Wissenschaftler keine gesicherte Perspektive für eine berufliche Zukunft in Deutschland haben“. Außerdem müssten für diejenigen, die in der Wissenschaft Dauertätigkeiten erfüllen, auch Dauerstellen zur Verfügung stehen. „Die Hochschulen sind in der Pflicht, moderne Personalentwicklungskonzepte auflegen, die aber nur funktionieren, wenn auch eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung sichergestellt ist. Die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik darf nicht zu Lasten des wissenschaftlichen Nachwuchses gehen, der für erfolgreiche Forschung und Lehre unverzichtbar ist“, so Arendes weiter. „Die anstehende Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in Deutschland muss einen Strukturwandel zugunsten des Nachwuchses herbeiführen mit Regelungen, die auch einer Überprüfung durch die EU-Kommission standhalten.“

 

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