Herrmann: Staat muss seine Beschäftigten besser schützen

Mehr Schutz für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vor psychischer und physischer Gewalt hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert. „Der Rechtsstaat muss die schützen, die uns schützen – das gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“, sagte er am 12. Januar 2015 bei der dbb Jahrestagung in Köln.

dbb Jahrestagung 2015

Zudem forderte der Bayerische Staatsminister des Innern eine systematische und bundesweite Erfassung von Gewaltdelikten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Herrmann begrüßte daher ausdrücklich, dass sich die Innenministerkonferenz auf Anregung des Bundesinnenministers um die Erstellung eines solchen Gesamtlagebildes bemühen und aufgrund dessen Überlegungen zur Verbesserung des Beschäftigtenschutzes anstellen wolle. Es sei „skandalös und überhaupt nicht zu begreifen“, dass auf Einsatzkräfte oder Verwaltungsbedienstete losgegangen werde, die in erster Linie für Schutz und Rettung von Leib, Leben und Eigentum sowie für die Einhaltung von Recht und Gesetz im demokratischen Rechtsstaat sorgten, unterstrich Herrmann.

Das Video zur Rede von Joachim Herrmann

Als Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes für Beschäftigte vor Gewalt nannte Bayerns Innenminister, der die gleichbleibend hohe Zahl und Intensität an Übergriffen am Beispiel der bayerischen Polizei verdeutlichte, neben entsprechend sicherer moderner Ausrüstung und baulichen Maßnahmen in Behörden und Verwaltungen eine optimierte Qualifikation für Konfliktsituationen. Zudem müsse über eine verbesserte Nachsorge für von Gewalt jeder Art betroffene Beschäftigte nachgedacht werden. „Auch hier brauchen wir mehr Beistand, auch das gehört zur Fürsorge des Dienstherrn“, so Herrmann. Auch sollte die Personalausstattung entsprechende Erholungszeiten für alle Bediensteten zulassen, um regelmäßig ausreichend Zeit für Verarbeitung des im Dienst Erlebten zu haben. Positiv bewertete Herrmann auch die 2011 auf eine Bundesratsinitiative hin erfolgte Erhöhung des Strafmaßes für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre. „Im Frühjahr wird der Innenministerkonferenz ein Bericht zu den Auswirkungen dieser Strafverschärfung vorliegen“, kündigte Herrmann an.

 

Mehr zum Thema

Sonderseite zur dbb Jahrestagung 2015 (dbb.de)

 

zurück