Berlin

Hauptstadtzulage kommt doch schon zum 1. November 2020

Die so genannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich soll – anders als ursprünglich im Gesetzentwurf des Senats vorgesehen – nach dem Willen des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses jetzt doch ab 1. November 2020 unbefristet gewährt werden.

Ursprünglich war geplant, den Start der Zulage auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, um aus den freiwerdenden Mitteln die Corona-Prämie für Landesbeschäftigte („Corona-Helden“) von bis zu 1.000 Euro zu finanzieren. 

Der dbb Landesbund Berlin hatte sich nachdrücklich für eine Beibehaltung des Auszahlungsbeginns am 1. November 2020 eingesetzt. Im Änderungsentwurf wurde auch eine Regelung aufgenommen, die die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes in entsprechender Anwendung des Gesetzes in die Hauptstadtzulage einbezieht. Allerdings liegt hierzu immer noch nicht die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vor.

Beschäftigte, die vom Land Berlin am 1. Januar 2021 zur neuen Autobahn GmbH des Bundes übergehen, behalten die Zulage durch die diesjährige Auszahlung damit auch bei der Autobahn GmbH als Besitzstand weiter. Das wäre bei einem Start erst zum 1. Januar 2021 nicht der Fall gewesen.

Der Gesetzentwurf muss noch am 4. Juni 2020 vom Plenum des Abgeordnetenhauses endgültig beschlossen werden.

 

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