dbb unterstützt betroffene Kommunen

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht

Der dbb stärkt Kommunen den Rücken, die jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben, weil sie ihre Hartz IV-Empfänger nicht selbst betreuen dürfen. Der Bund hat die Zahl der kommunalen Träger begrenzt, was Städte und Landkreise für „willkürlich und gleichheitswidrig“ halten.

Dazu sagte Ulrich Silberbach, dbb Vize und Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, am 6. September 2011: „Der dbb wird die betroffenen Kommunen unterstützen, denn eine Kommunalisierung der Jobcenter und somit eine effektive Betreuung der Hartz IV-Empfänger ist der bessere Weg. Das haben bereits die bestehenden Optionskommunen seit vielen Jahren bewiesen. Der integrierte Lösungsansatz des Optionsmodells erlaubt mehr Nähe zum örtlichen wie zum wirtschaftlichen Bedarf, bessere Verzahnung mit anderen kommunalen Einrichtungen, größere Kompetenz im sozialen Bereich und damit eine schnellere Umsetzung der Interessen der betroffenen Personen“, so Silberbach weiter. Zudem sei unverständlich, warum die Regierung sich gegen das Eigenengagement der Kommunen stellt, „wo sonst doch die Pflichten oft und gern auf Städte und Kreise umgeschichtet werden“.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, hatte der „Süddeutschen Zeitung“ (Ausgabe vom 5. September 2011) bestätigt, dass 14 Landkreise und Städte Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie die Hartz IV-Empfänger nicht in Eigenregie betreuen können. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die Kommunen dem Zeitungsbericht zufolge erreichen, doch noch eine Zulassung als so genannte Optionskommune zu erhalten. Henneke bezeichnete dies als „verfassungsrechtlich ohne weiteres möglich" und sieht damit die Chance verbunden, die Angebote für die Hartz IV-Empfänger noch stärker „mit kommunalen Bereichen wie Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung oder sozialen Diensten zu verzahnen“.

Bundestag und Bundesrat hatten 2010 beschlossen, dass sich 41 Kommunen zusätzlich - also insgesamt 110 - in Eigenregie um die Hartz-IV-Empfänger kümmern dürfen und dabei nicht mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern kooperieren müssen. Bislang lag die Zahl dieser Optionskommunen bei 69. 32 Kommunen erhielten aber keinen Zuschlag, obwohl sie dafür als geeignet eingestuft wurden. Die Nichtzulassung habe „in den betroffenen Kommunen für erhebliche Unruhe gesorgt“, sagte Henneke. Nach seinen Angaben sind sie aber bereit, ihre Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, wenn die Bundesregierung einlenke.

 

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