Brandenburg

„Hamburger Modell“ keine sinnvolle Option für Brandenburg

Der dbb brandenburg lehnt das „Hamburger Modell“ für Brandenburg ab. Das hat der Vorsitzende Ralf Roggenbuck im Januar bei einem Gespräch mit Timm Genett, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), deutlich gemacht.

Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer pauschalen Beihilfe ab 2020. Das „Hamburger Modell“ sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten zukünftig zu Beginn ihrer Laufbahn auf ihren Beihilfeanspruch verzichten können und stattdessen Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Sie erhalten dann einen Arbeitgeberzuschuss, die sogenannte „pauschale Beihilfe“. Außerdem können in der GKV versicherte Bestandsbeamte diesen Zuschuss beantragen.

Roggenbuch betonte, dass es für eine derartige Neuregelung der Beamtenversorgung in Brandenburg keinen guten Grund gebe. Vielmehr würde der Landeshaushalt mit unnötigen Kosten belastet. Zudem zeigten die Erfahrungen in Hamburg, dass von etwa 1000 neu eigestellten Beamtinnen und Beamten sich nur 20 für die gesetzliche Versicherung entschieden hätten.

PKV Geschäftsführer Genett wies darauf hin, dass Beamtinnen und Beamten beim „Hamburger Modell“ nur einmal die Wahl zwischen Beihilfe und gesetzlicher Versicherung haben. Wer sich für die GKV entscheide, gebe seinen Beihilfeanspruch unwiderruflich auf. So müsste beispielsweise bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland (ohne „Hamburger Modell“) wieder der komplette GKV-Beitrag allein gezahlt werden. Weitere Nachteile drohten im Ruhestand und im Bereich der Pflegeversicherung. Das Hamburger Modell habe somit für die Versorgung der Beamtenschaft keinen Nutzen, sondern viele Nachteile.

 

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