Bundestag beschließt

Häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

In 2. und 3. Lesung zugestimmt hat der Deutsche Bundestag Ende Oktober dem Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2010, das die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, wie sie bis 2006 bestanden hat, wiederherstellt. Konkret heißt das, der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten für das heimische Büro wird bis zu 1.250 Euro im Jahr zugelassen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Von der Regelung profitieren u.a. Lehrer, denen für Unterrichtsvorbereitungen und Nacharbeiten üblicherweise kein außerhäuslicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Dagegen entfällt der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben weiterhin, wenn das häusliche Arbeitszimmer zwar zu mehr als der Hälfte der gesamten Tätigkeit beruflich genutzt wird, nicht aber den qualitativen Schwerpunkt darstellt.

Die gesetzliche Verbesserung wird generell für die anstehende Einkommensteuererklärung 2010 wirksam und in den meisten Fällen auch für den Einkommensteuerbescheid 2009, weil die Finanzbehörden die Bescheide in diesem Punkt für vorläufig erklärt haben.

Eine Rückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 wird nur gewährt, wenn für die Jahre noch keine bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide vorliegen.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zurück, wonach die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil sie die Aufwendungen auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen hat, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

 

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