Bundesrat beschließt Novelle

Gute Ansätze: Berufsbildungsgesetz wird modernisiert

Nach der Beratung im Bundesrat ist die Gesetzesnovelle zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Darin finden sich gute Ansätze, findet dbb Vize Jürgen Böhm.

„Wir unterstützen grundsätzlich alle Bemühungen, die darauf abzielen, die berufliche Bildung zu stärken. Wir stehen auch für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“, betonte Böhm nach dem Beschluss des Bundesrats zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 29. November 2019 in Berlin. „Ob aber die neuen Abschlussbezeichnungen – insbesondere ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ – der richtige Weg sind, versehen wir mit einem Fragezeichen.“ Denn zum einen werde die starke Anlehnung an die Abschlussbezeichnungen der akademischen Bildung für Verwirrung sorgen und zum anderen sei damit keine größere Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen verbunden – obwohl es erklärtes Ziel der Reform war, die Attraktivität der dualen Ausbildung insgesamt zu stärken, sie gegenüber dem Studium wettbewerbsfähiger zu machen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Künftig heißen die beruflichen Fortbildungsstufen „Geprüfte Berufsspezialistin/Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Durch die englischen Bezeichnungen soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Weitere Bausteine des Gesetzespakets sind die Mindestvergütung für Auszubildende von zunächst 515 Euro im ersten Lehrjahr. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.

Auch die Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Joachim Maiß und Eugen Straubinger, begrüßten die Neuregelung: „Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz macht die berufliche Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Unternehmen noch attraktiver. Mit der Wettbewerbssteigerung gelingt es noch besser, junge Menschen und deren soziales Umfeld von dem Dualen System zu überzeugen, damit ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können.“ Insbesondere mit Blick auf die Mindestvergütung sagten sie: „Die Mindestvergütung setzt dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird.“ Dennoch blieben die Änderungen insgesamt – bis auf wenige Ausnahmen – weit hinter den Erwartungen und Ansprüchen eines modernen Berufsbildungssystems zurück.

 

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