Kinderrechte

Grundgesetz ändern – zum Wohle der Kinder

32 Jahre seit Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und 29 Jahre seit Rechtsgültigkeit in Deutschland durch Ratifizierung haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD nach langen Ringen auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geeinigt. Die dbb jugend begrüßt den längst überfälligen Schritt.

„Die beabsichtigte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sendet eine wichtige Botschaft an unsere Gesellschaft: Kinder sind unser höchstes Gut, unser Liebstes, unsere Zukunft. Das Kindeswohl hat oberste Priorität und gehört verfassungsrechtlich festgeschrieben. Damit wird es zur Basis unseres Handelns", machte die Chefin der dbb jugend Karoline Herrmann am 12. Januar 2021 deutlich.

Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wird auch einer Forderung der dbb jugend Rechnung getragen. „Das Wohl von Kindern wird in den Mittelpunkt gestellt. Kinder werden als eigenständige Rechtsträger anerkannt. Eltern wird in ihrer Erziehungsaufgabe der Rücken gestärkt. Kinder werden besser geschützt und gefördert. Sie sind anzuhören und zu beteiligen, wenn es um ihre Belange geht. Das ist die Basis für eine gleichberechtigte Gesellschaft, die auch selbstverantwortlich handelnde Erwachsene hervorbringt", betont Hermann.

Die Änderung des Grundgesetzes soll noch vor der Bundestagswahl im September dieses Jahres erfolgen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Herrmann fordert eine zügige Umsetzung: „Nach drei Jahrzehnten parteipolitischer Streitigkeiten um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sind wir so weit gekommen. Jetzt heißt es durchziehen – zum Wohle der Kinder!"

 

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