Gleichbehandlung im Landesdienst: dbb bundesfrauenvertretung fordert Mütterrente auch für Landesbeamtinnen und Landesbeamte

„Wenn wir in Deutschland von Gleichberechtigung sprechen, dann müssen wir im öffentlichen Dienst auch die Beamtinnen und Beamten in den Blick nehmen. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses und der Rentenreform, insbesondere der Mütterrente, auf die Landesbeamtinnen und -beamten ist dringend erforderlich und im Sinne der Gleichbehandlung nur konsequent“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 26. Mai 2014 in Berlin.

Nicht nur in Bayern, wo bereits eine systemgerechte Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen wurde, sei man hier bereits einen Schritt voraus. Auch in Baden-Württemberg werde derzeit eine Regelung für ein Pendant zur verbesserten Mütterrente im Beamtenbereich vom zuständigen Finanzministerium geprüft. „Insbesondere die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vermindert ein von uns seit langem bemängeltes Gerechtigkeitsdefizit bei der Bewertung von Erziehungszeiten“, machte Wildfeuer deutlich.

Gleichzeitig verwies Wildfeuer auf die verbleibende Gerechtigkeitslücke, die es zu schließen gelte. „Bei der Rentenreform misst die Bundesregierung gerade bei der Bewertung von Erziehungszeiten weiterhin mit zweierlei Maß. Warum sollte die Erziehungsleistung von Frauen, die vor 1992 Kinder erzogen haben, nur zwei Rentenpunkte wert sein, während Frauen drei Rentenpunkte erhalten, die Kinder nach dem Stichtag geboren haben?“, kritisierte die Vorsitzende und forderte eine entsprechende Korrektur auch auf Bundesebene. Die übrigen Bundesländer sollten sich laut Wildfeuer an Bayern und Baden-Württemberg ein Beispiel nehmen: „Die Länder können hier Vorbild sein und mit gerechten Lösungen ihrerseits Druck auf die Bundesregierung ausüben, um den Stichtag für die Mütterrente bundesweit abzuschaffen.“

 

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