GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Verbesserungen für Patienten sind zu begrüßen

Die Verbesserungen für Patienten, die das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht, sind vom dbb begrüßt worden. Anlässlich der Verbändeanhörung zu dem „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ am 11. November 2014 in Berlin sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb Ulrich Silberbach: „So wären die vorgesehene Verkürzung der Wartezeiten auf einen Facharzttermin und die bessere ärztliche Abdeckung strukturschwacher Regionen ebenso erfreulich, wie die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts bei Inanspruchnahme von Rehaleistungen oder ein durch die Krankenkassen koordiniertes Entlassmanagement.“

Als „närrisch“ bezeichnete Silberbach dagegen das Vorhaben, Amtsärztinnen und Amtsärzte bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) unterstützen zu lassen. „Da das besondere Wissen um die beamtenrechtlichen Besonderheiten gerade beim amtsärztlichen Dienst gebündelt sind, macht diese Initiative aus unserer Sicht keinen Sinn“, so der dbb Vize. Sollten künftig vermehrt längere Bearbeitungszeiten anfallen, müsse vielmehr an eine Personalaufstockung gedacht werden, zumal auch der MDK bereits an der Belastungsgrenze arbeite.

Der Gesetzentwurf war am 13. Oktober 2014 vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt worden. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz insbesondere die ambulante ärztliche Versorgung verbessern. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.

 

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