Gewalt gegen Beschäftigte: Traurige Realität im öffentlichen Dienst

„Physische und psychische Gewalt gegen Beschäftigte ist traurige Realität in viel zu vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 15. November 2016 in Berlin mit Blick auf eine von der dbb-Mitgliedsgewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE) beauftragte forsa-Umfrage unter Lehrkräften. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass Übergriffe keine Seltenheit sind.

„Das bestätigt leider unsere Erfahrungen aus anderen Arbeitsbereichen. Wir begrüßen die Umfrage daher ausdrücklich, weil damit sowohl quantitativ als auch qualitativ ein wichtiger Beitrag für die weitere Debatte über Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst geleistet wird“, so Dauderstädt zu der VBE-Untersuchung. 55 Prozent der befragten Lehrkräfte sagten demnach, dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren Fälle gab, in denen Lehrkräfte direkt beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. Von Fällen, in denen Lehrkräfte im gleichen Zeitraum sogar körperlich angegriffen wurden, wussten 21 Prozent zu berichten. Neue Ausprägungen der Gewalt sind demnach ebenfalls auf dem Vormarsch: 77 Prozent der Befragten sehen eine Zunahme von Formen des Mobbings über das Internet.

„Solche und ähnliche Berichte erhalten wir von Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstes“, sagte der dbb Chef. Für Polizei- und Rettungskräfte gehörten sie ohnehin schon länger zum harten Berufsalltag. Aber auch in vielen anderen Bereichen wie beispielsweise Jobcentern, Finanz- und Bürgerämtern oder eben Schulen nähmen die Fälle in den letzten Jahren zu. Dauderstädt: „Die Dienstherren müssen handeln. Gewalt gegen Beschäftigte darf kein Tabu sein und muss systematisch erfasst werden. Die Prävention durch Fortbildungen und bauliche Maßnahmen ist zu verbessern. Für den Fall der Fälle sollten Verhaltensregeln entwickelt werden, nach denen sich die Betroffenen richten können. Und im Nachhinein ist natürlich eine angemessene Betreuung sicherzustellen.“

 

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