Bundeskabinett ratifiziert Istanbul-Konvention

Gewalt an Frauen - Darüber müssen wir offen sprechen

Frauen müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Dazu hat sich die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ am 8. März 2017 bekannt. „Viele von Gewalt betroffene Frauen trauen sich nicht, über das Erlebte zu sprechen, weil sie eine Stigmatisierung als Opfer fürchten. So bleiben viele Straftaten im Verborgenen. Dieses Schweigen müssen wir brechen und das Thema aus der Tabuzone holen“, erklärte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Sie hatte die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates durch das Bundeskabinett ausdrücklich begrüßt.

Jetzt müsse das Gesetz zügig verabschiedet und umgesetzt werden. „Betroffene Frauen brauchen vor allem schnelle und unbürokratische Hilfe sowie einen offenen Umgang mit dem Thema“, betonte Wildfeuer. Insbesondere die Sensibilisierung von Arbeitgebern und der Ausbau von Hilfsangeboten am Arbeitsplatz müsse vorangetrieben werden. „Die öffentlichen Arbeitgeber müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen. Sie müssen ein vertrauensvolles Arbeitsklima schaffen, indem sie ihre Unterstützung progressiv und vorausschauend anbieten“, forderte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Die Istanbul-Konvention wurde 2011 während des türkischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats in Istanbul geschlossen. Wie das Bundesfamilienministerium mitteilte, haben mittlerweile 22 der insgesamt 47 Mitgliedstaaten des Europarats das Übereinkommen ratifiziert, weitere 21 bereiten sich darauf vor. Das Abkommen umfasst 81 Artikel. Darin sind Maßnahmen formuliert, welche die Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter zu bestrafen.

 

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