Feuerwehrtechnischer Dienst und Justizvollzug

Gespräche zur Übergangszahlung aufgenommen

Die dbb tarifunion hat am 11. Oktober 2011 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Gespräche zur Übergangszahlung für den kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gemäß § 46 TVöD sowie den Justizvollzugsdienst der Länder und den feuerwehrtechnischen Dienst Hamburgs nach § 47 TV-L aufgenommen. Nach diesen Regelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten eine Übergangszahlung, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem gesetzlichen Renteneintritt auf Verlangen zu dem Zeitpunkt endet, zu dem vergleichbare Beamte in den Ruhestand treten.

Die landesrechtlichen Regelungen sehen für Beamte in den Bereichen Feuerwehr und Justizvollzug aufgrund der Belastungen der Tätigkeit einen früheren Ruhestandseintritt vor.

Aus Sicht der Gewerkschaften ist die derzeitige Regelung unzureichend, da sie nicht geeignet ist, die Zeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt zu überbrücken, besonders vor dem Hintergrund, dass sich die Betroffenen derzeit in der Kranken- und Pflegeversicherung selbst versichern müssen und in der Zeit bis zum gesetzlichen Renteneintritt keine weiteren Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben werden können. Die Gewerkschaften fordern daher die Umstellung des Systems auf eine monatliche Ausgleichszahlung bei ruhendem Arbeitsverhältnis, die die Zeit bis zum Renteneintritt ausreichend finanziert. Sozialversicherungsbeiträge wären dann hälftig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen.

Die Arbeitgeberseite hat in dem Auftaktgespräch zum Ausdruck gebracht, dass aus ihrer Sicht das derzeitige System beibehalten und höchstens einzelne Stellschrauben angepasst werden sollten. Das tarifpolitische Umfeld müsse insgesamt bewertet werden.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben vereinbart, die jeweiligen Positionierungen nun verbandsintern zu diskutieren und anschließend zu weiteren Gesprächen zusammenzukommen.

 

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