Gesetzentwurf zur Stärkung der Gesundheitsprävention: Heutige Investitionen sind Ersparnisse von morgen

Viele handwerklich gut gemachte Regelungen sind nach Einschätzung des dbb im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention enthalten, zu dem am 26. November 2014 in Berlin die öffentliche Anhörung stattfand. „Was lange währt, muss zwar nicht zwangsläufig gut werden, jedoch regelt der vorliegende Gesetzentwurf vieles, was Prävention und Gesundheitsförderung mehr Gewicht verleiht. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am Rande der Anhörung.

„Heutige Investitionen in Früherkennung und zur Förderung gesundheitsbewussteren Verhaltens sind Ersparnisse von morgen“, so Silberbach. Er verwies darauf, dass die bisher vorgeschriebene Häufigkeit des Anspruchs auf eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung sowie des dafür erforderlichen Mindestalters von 35 Jahren abgeschafft werden sollen. Zudem werden die Krankenkassen künftig verpflichtet, finanzielle Anreize für die Teilnahme an primärpräventiven Maßnahmen, also zur Früherkennung und Vermeidung von Erkrankungen, zu gewähren.

„Das Gesetz bringt einen gesunden Mix aus Eigenverantwortung und Anreizen für gesundheitsbewusstes Verhalten“, so Silberbach weiter. „Hervorzuheben sind die Verbesserungen für besonders belastete Berufsgruppen, Schichtarbeiter und Menschen, die sich neben ihrer Arbeit der Pflege eines Angehörigen widmen. Auch den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen wird Rechnung getragen.“

Der dbb halte, da es sich bei der Prävention um ein gesamtgesellschaftliches Thema handelt, auch die vorgesehene stärkere Einbindung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung für richtig. „Wir erwarten, dass die PKV im Interesse ihrer Versicherten parallele Angebote entwickeln wird“, machte der dbb Vize deutlich.

Das Bundeskabinett soll sich am 17. Dezember 2014 mit dem Gesetzentwurf befassen.

 

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