HamburgGesetzentwurf zur Besoldung „völlig unzureichend“

Der Senat hat am 9. Juni 2026 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026-2028 beschlossen und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur beamtenrechtlichen Beteiligung übersandt. Nach erster Durchsicht steht für den dbb hamburg bereits fest: Der Entwurf ist bezogen auf die Herstellung der „amtsangemessenen Alimentation“ völlig unzureichend.

dbb aktuell

Der dbb hamburg begrüßt grundsätzlich die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Beamtinnen und Beamten inklusive der Übernahme der sogenannten Hamburg-Zulage in den entsprechenden Bereichen.

 

Für die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation sei der Entwurf jedoch völlig unzureichend und bedeute eine weitere herbe Enttäuschung für die Kolleginnen und Kollegen.

 

„Wir kritisieren, dass der Senat bei der Berechnung der Mindestalimentation weiter am Partnereinkommen festhält, das wir nach wie vor als verfassungswidrig ansehen. Dieses Instrument will der Senat jetzt sogar rückwirkend bis in das Jahr 2007 anwenden. Dafür bietet der Senat bei den (Nach-)Zahlungen nur Teillösungen für einige wenige Jahre an (2011-2012 und ab 2025). Aufgrund der Berücksichtigung des Partnereinkommens bis zurück ins Jahr 2007, sind dadurch die zu erwartenden Nachzahlungen sehr gering“, sagte dbb-Landeschef Thomas Treff.

Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger würden mit dem Gesetzentwurf strukturell von der Besoldung abgehängt, das Prinzip „Versorgung folgt Besoldung“ werde auf Dauer verlassen. Damit stelle der Senat ein tragendes beamtenrechtliches Grundprinzip in Frage und sendet das fatale Signal: Wer viele Jahre diesem Staat gedient hat, spielt im Ruhestand bei der Beseitigung verfassungswidriger Zustände nur noch eine Nebenrolle.

 

„Der dbb hamburg weist den vorgelegten Entwurf zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Hamburg mit Nachdruck als unzureichend zurück. Dieser Entwurf ist nicht dazu geeignet, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen“, so Treff. „Wir hatten daraufgesetzt, dass mit diesem Gesetzentwurf das tief erschütterte Vertrauen unserer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen endlich wiederhergestellt wird und wir einen klaren Schlussstrich unter dieses 15-jährige Kapitel „amtsangemessene Alimentation” ziehen können. Wieder einmal wurde diese Chance vertan.“

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