Gesetzentwurf zu Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassung vorgelegt – dbb begrüßt zeit- und wirkungsgleiche Übertragung

Der Bund will durch Gesetz die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Dazu soll der Tarifabschluss vom 1. April 2014 für Beschäftigte des Bundes, die dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) unterfallen, zeit- und inhaltsgleich umgesetzt werden. Das Bundesministerium des Innern hat dazu am 28. April 2014 den Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG) vorgelegt.

Darin vorgesehen ist die Anhebung der Bezüge zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent beziehungsweise mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozent vermindert ist, sowie zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Die beamtenrechtlichen Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.

„Der dbb begrüßt die in dem Gesetzentwurf beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes ausdrücklich“, erklärte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb. Er erinnerte zugleich daran, dass der dbb bei der Forderungsfindung und in allen Verhandlungen stets klar gemacht hatte, dass die Einkommensrunde erst beendet ist, wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten stattgefunden hat. „Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht unserem Anliegen und sieht unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Regelungen entsprechende Anpassungen der Besoldung und Versorgung vor“, so Benra. In einem Spitzengespräch mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 29. April hatten der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ und Hans-Ulrich Benra dem Bundesinnenministerium bereits für die rasche Vorlage des Gesetzentwurfs gedankt.

Das Beteiligungsgespräch zum Gesetzentwurf ist für den 13. Mai vorgesehen, die Befassung durch das Bundeskabinett am 28. Mai 2014.

 

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