BayernGeplante Neuregelung im Beamtenrecht begrüßt

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats, das Bayerische Beamtengesetz im Sinne des Grundsatzes „Geheilt ist geheilt“ anzupassen. Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung der gesundheitlichen Eignung für eine Verbeamtung nicht entgegensteht.

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„Wer eine Krebserkrankung überwunden hat, sollte nicht auch noch um seine berufliche Zukunft kämpfen müssen“, erklärt BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall . „Ich freue mich sehr, dass die Staatsregierung hier ein klares Zeichen setzt und Menschen nach einer überstandenen schweren Erkrankung neue berufliche Perspektiven eröffnet. Eine geheilte Krebserkrankung darf kein Hindernis für den Eintritt in den öffentlichen Dienst sein.“

Die Bayerische Staatsregierung setzte damit ein wichtiges Signal für Chancengleichheit und gegen pauschale Benachteiligung. „Der öffentliche Dienst braucht engagierte und qualifizierte Menschen. Entscheidend muss sein, ob jemand die Anforderungen des angestrebten Amtes erfüllt – nicht, ob er in seiner Vergangenheit eine schwere Erkrankung durchstehen musste“, so Nachtigall.

Der BBB begrüßt daher ausdrücklich, dass der Freistaat die gesundheitliche Eignung bei ausgeheilten Krebserkrankungen gesetzlich klarstellen will. „Das ist ein wichtiges Stück Fairness und ein ermutigendes Signal für alle Betroffenen. Wir hoffen, dass die angekündigte Regelung nun zügig umgesetzt wird.“

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