Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH: Beschäftigungssicherung vereinbart

Die Tarifverhandlungen für die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH haben am 9. Juni 2015 endlich zu einem Ergebnis geführt. Nachdem die Gewerkschaften im September 2013 erstmals mit der Arbeitgeberseite zusammengesessen haben, um über Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor negativen Folgen durch die Fusion der Kliniken zu verhandeln, konnte nun endlich eine Einigung erreicht werden.

Der TVöD (VKA) wurde als geltender Tarifvertrag festgelegt. Besitzstände bleiben selbstverständlich erhalten. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 wird der Arbeitgeber für die Beschäftigten, die am 9. Juni 2015 in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH gestanden haben, auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen verzichten, betriebsbedingte Änderungskündigungen sind nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.

Auch wurde vereinbart, dass im Jahr 2018 Gespräche über eine Verlängerung dieser Regelungen aufgenommen werden müssen. Darüber hinaus wurden Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor organisatorischen und strukturellen Änderungen in der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH vereinbart. Nun folgt die redaktionelle Umsetzung in Form eines Tarifvertrages. Alle Beteiligten waren froh, dass eine positive Einigung im Sinne und zum Schutz der Beschäftigten erfolgt ist und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruhigt in die Zukunft blicken können.

 

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