GDL: EuGH-Urteil nicht nachvollziehbar

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kritisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Trennung von Netz und Betrieb. Der EuGH hat am 28.2.2013 entschieden, dass die Konzernstruktur der Deutschen Bahn mit den derzeit geltenden Eisenbahnrichtlinien in Übereinstimmung steht. Dies wird von den Befürwortern integrierter Eisenbahnunternehmen als Bestätigung gesehen, dass der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur diskriminierungsfrei gewährleistet ist. „Doch in der jetzigen Form ist in Deutschland europäisches Recht nicht vollständig umgesetzt. Die Deutsche Bahn besitzt das Monopol, um den Zugang zum Netz diskriminierend zu gestalten. Das schadet dem Eisenbahnmarkt in Gänze“, zeigte GDL-Chef und stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender Claus Weselsky am 28. Februar Unverständnis über das Urteil der Luxemburger Richter. Diese hatten argumentiert, dass die bestehende Aufteilung der Deutschen Bahn in zwei getrennte Bereiche DB Netze und DB Mobility & Logistics unter einer gemeinsamen Holding den in der entsprechenden Richtlinie geforderten Mindestansprüchen gerecht werde. Geklagt hatte die Europäische Kommission, die eben diese Richtlinie nicht ausreichend beachtet sah. Sie war der Ansicht, dass die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Deutsche Bahn Netz von der Deutschen Bahn nicht ausreichend gegeben ist.

„Die Bahn kann ihre marktbeherrschende Stellung weiterhin ausnutzen, die jetzige Struktur bietet davor keinen ausreichenden Schutz“, so Weselsky. Deshalb müssten die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission zügig in die Tat umgesetzt werden. Erst vor wenigen Tagen wurde das vierte Eisenbahnpaket der Europäischen Kommission vorgelegt, in dem eine tatsächliche Trennung von Netz und Betrieb gefordert wird. „Die Europäische Kommission hat hier unsere volle Unterstützung. Das heutige Urteil zeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um die in einigen Ländern bestehenden Verflechtungen zwischen Netz und Betrieb zu entwirren“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende.

Das vierte Eisenbahnpaket müsse nun noch mit mehr Nachdruck in europäisches Recht umgesetzt werden. „Die Deutsche Bahn wird vorerst nichts an den bestehenden Strukturen ändern“, kritisierte Weselsky. „Nur wenn Europa die klaren Forderungen auch in die Tat umsetzen kann, wird der bisherigen Praxis ein Riegel vorgeschoben.“ So hatte die Kommission unter anderem angeregt, dass Unternehmen erst dann der Betrieb in anderen Mitgliedstaaten gestattet werden soll, wenn sie eine vollständige Trennung beider Sparten innerhalb ihres Unternehmens stichhaltig nachweisen können. „Das wäre ein Anfang, allerdings zeigt das EuGH-Urteil, dass eine solche Regelung nicht ausreichen wird. Eine vollständige, verbindliche Trennung von Netz und Betrieb ist die wettbewerbesneutralste und diskriminierungsfreieste Möglichkeit für den Eisenbahnverkehrsmarkt, sich im intermodalen Wettbewerb zu behaupten. Nur das führt endlich zu mehr Verkehr auf der Schiene. Dass die Kommission das genauso sieht, beweist das am 21. November 2012 auf den Weg gebrachte erneute Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die verbotene Querfinanzierung zwischen dem Netz und den Transportgesellschaften der DB zum Gegenstand hat“, so Weselsky.

 

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