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Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch alleine löst keine Strukturprobleme

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter auf den Weg gebracht. Die komba sieht die grundsätzliche Notwendigkeit für ein solches Angebot. Das Zeitfenster, den Rechtsanspruch bis 2025 umzusetzen, hält sie allerdings für zu knapp bemessen.

„Ein Rechtsanspruch schafft sicherlich hier und da Abhilfe, löst aber nicht die vorherrschenden qualitativen und strukturellen Probleme in der Ganztagsbetreuung“, sagte der komba Bundesvorsitzende Andreas Hemsing am 14. November 2019. Ein flächendeckendes qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot fehle bislang; jedes Bundesland verfüge über eigene Modelle.

Zudem seien die veranschlagten Finanzhilfen des Bundes für die Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro nur eine Anschubfinanzierung, die Summe für eine flächendeckende und dauerhafte Umsetzung aber unzureichend. Die Kommunen würden in den Folgejahren die finanzielle Hauptlast tragen. Hemsing: „Eine dauerhafte Unterstützung von Bund und Ländern ist für die Umsetzung zwingend notwendig.“

Außerdem sei der Fachkräftemangel schon jetzt spürbar. Durch den Ausbau würden weitere Beschäftigte benötigt, eine Umsetzung des Anspruchs werde damit erschwert. Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba, erklärte dazu: „Die Kolleginnen und Kollegen sind die Leidtragenden. Die Belastungen durch noch größer werdende Gruppen, nicht genügend pädagogisches Fachpersonal und beengte Raumsituationen sind absehbar.“

Die komba warnte jedoch davor, im Zuge des geplanten Ausbaus vom Fachkräftegebot abzuweichen. „Um überhaupt eine Chance zu haben, Fachkräfte zu gewinnen, müssen die oftmals nicht auskömmlichen Beschäftigungsverhältnisse nach den geltenden Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vergütet werden“, forderte Hemsing.

 

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