Der dbb hat sich am 5. Oktober 2016 mit der brandenburgischen Landesregierung, vertreten durch die Innenstaatssekretärin, Katrin Lange, und die Finanzstaatssekretärin, Daniela Trochowski, über mögliche Inhalte eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Funktionalreform I und die Weiterentwicklung des TV Umbau ausgetauscht. Beide Seiten haben sich auf einen Fahrplan verständigt.
Die Arbeitgeberseite hat zugesagt, dem dbb zeitnah einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Funktionalreform I zur Stellungnahme zu übersenden. Nach Vorstellung der Landesregierung sollen das Funktionalreformgesetz und das Kreisneugliederungsgesetz noch vor der Sommerpause 2017 beschlossen werden.
Viele Detailfragen sind noch offen
In dem Gespräch wurde deutlich, dass die Landesregierung noch in der Vorbereitungsphase ist und viele Detailfragen noch offen sind. Diese sollen in Ressortabstimmungen auf Arbeitgeberseite geklärt werden. Während dieser Phase werden die im Beirat nach § 19 TV Umbau vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen und sich im Rahmen der Sitzungen des Gemeinsamen Arbeitsgremiums (GAG) nach TV Umbau einzubringen. In den Sitzungen wird zur Vorbereitung der späteren Sondierungsgespräche beziehunsweise Tarifverhandlungen die Sach- und Rechtslage erörtert. Dem dbb und seinen von der Funktionalreform I betroffenen Fachgewerkschaften (unter anderem GdV, BDF und komba) wird in den GAG-Sitzungen die Möglichkeit gegeben, sich direkt in den Dialog einzubringen.
Kommunen einbeziehen
Auf Nachfrage des dbb wurde deutlich, dass die Landesregierung bislang noch nicht in Dialog mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Brandenburg getreten ist, was aus Sicht des dbb zwingend erforderlich ist, um ein nachhaltiges Gelingen der Funktionalreform I zu gewährleisten. Sowohl auf Seiten der Kommunal- als auch der Landesbeschäftigten bestehen Ängste im Hinblick auf die bevorstehenden Veränderungen, die ernst genommen werden müssen. Es stellen sich unter anderem Fragen zur Personalüberleitung, Arbeitsplatzsicherheit, Besitzstandwahrung und Standortsicherung. Diese müssen möglichst frühzeitig und zukunftssicher geklärt werden.