Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra:

Für öffentliche Ämter gilt das Leistungsprinzip

Der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretende Vorsitzende Hans-Ulrich Benra hat am 26. September 2013 in Berlin darauf hingewiesen, dass öffentliche Ämter nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergeben sind: „Für die Besetzung öffentlicher Ämter gilt mit Verfassungsrang, Art. 33 Abs. 2 GG, das Leistungsprinzip. Beziehungen dürfen nicht über Leitungspositionen entscheiden. Sonst leidet die Qualität unserer Verwaltung.“

Die BILD (Ausgabe vom 26. September 2013) hatte darüber berichtet, dass mehrere Mitarbeiter der ehemaligen FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag in die Bundesverwaltung zurückkehren, einige auf höher dotierte Posten. Der dbb Vize warb dafür, bei der Besetzung von Referats- und Unterabteilungsleiterposten in den Ministerien den Personalrat einzubinden. „Die Personalvertreter haben neben ihrem Know-how in Sachen Beschäftigungsbedingungen eine große fachliche Kompetenz in ihrem Arbeitsbereich. Eine kluge politische Führung würde das nutzen und die Mitbestimmung auch bei Beförderungen mit Leben füllen.“

 

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