Kommunaler Nahverkehr Bayern

Forderungen beschlossen

Am 19. April 2018 wurden in der Sitzung der Tarifkommission die Forderungen zu den bevorstehenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) beschlossen.

Die Forderungen im einzelnen:

Erörterungsbedarf mit den Arbeitgebern sehen wir bei den Themen Fahrdienstuntauglichkeit nach § 5 Abs. 4 TV-N Bayern, hier Verschulden des Arbeitnehmers, sowie zur Definition zu Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten im Sinne des § 8a Abs. 4 TV-N Bayern.

Für die Auszubildenden fordern wir:

Hintergrund

Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) wurde durch den dbb zum 31. Mai 2018 gekündigt. Für die bevorstehenden Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) wurden nun die Forderungen abgestimmt und beschlossen.

 

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