Flughafen Frankfurt: System der Ertragsbeteiligung ab 2014 steht

Schon im März 2014 hatten der dbb und die Fraport AG ein System für die Berechnung und Auszahlung der Ertragsbeteiligung für die Beschäftigten von Fraport, die in den Geltungsbereich des TVöD fallen, sowie für die Azubis und die APS-Beschäftigten für das Jahr 2013 vereinbart. Es war festgelegt worden, dass die TVöD-Beschäftigten bei Fraport sowie die Azubis für 2013 nachträglich zu ihrem Cafeteria-Gutschein noch 100 Euro erhalten, die APS-Beschäftigten 248 Euro. Jetzt haben sich die Tarifvertragsparteien auch auf das System der Ertragsbeteiligung ab dem Jahr 2014 geeinigt.

Fraport

Im Herbst 2014 erhalten die Fraport-Mitarbeiter, die im Bezugsjahr 2013 be-schäftigt waren und zum Auszahlungszeitpunkt noch im Unternehmen sind, je nach Beschäftigungsprozentsatz die folgende Ertragsbeteiligung in Form von Cafeteria-Gutscheinen:

Auch die Studierenden sind in dieses System einbezogen. Auszubildende erhalten eine Ertragsbeteiligung in Höhe von 400 Euro. Die Beschäftigten erhalten für jeden Monat, in dem sie im Jahr 2013 beschäftigt waren, 1/12 der genannten Summen.

Außerdem hat der dbb erreicht, dass auch die Beschäftigten, die im Auszahlungsjahr in Rente gehen, im letzten Arbeitsmonat eine Ertragsbeteiligung in Höhe des Mindestbetrags des Vorjahres erhalten, im Jahr 2014 280 Euro.

APS

Die APS-Beschäftigten erhalten im Herbst 2014 neben der Nachzahlung von 248 Euro aus dem Jahr 2013 noch 140 Euro (500 Euro abzüglich der bereits im April 2014 gezahlten 360 Euro aus dem Haustarifvertrag), insgesamt also 388 Euro. Zukünftig gelten dann bei Fraport und APS bezüglich der Ertragsbeteiligung grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Bestimmung im Haustarifvertrag wird abgelöst.

 

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