Flughafen Frankfurt-Hahn: Abschluss unter schwierigen Bedingungen

Am 23. Mai 2016 haben sich die Gewerkschaften mit der Geschäftsführung des Flughafens Hahn auf einen Tarifabschluss mit einer moderaten Entgelterhöhung und kurzer Laufzeit bis Ende 2016 geeinigt. Die von der Geschäftsführung geforderte Absenkung des Entgelts um 5 Prozent wurde verhindert.

Die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften waren sich einig, dass der Abschluss unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen akzeptabel ist, um die weitere Entwicklung des Flughafens nicht zu gefährden.

Entgelterhöhung und Einmalzahlung

Das Entgelt und die Ausbildungsvergütung werden rückwirkend zum 1. Januar 2016 um 0,5 Prozent erhöht. Die Auszahlung für die zurückliegenden Monate erfolgt im Juni. Ebenfalls im Juni erhalten die Mitarbeiter und Auszubildenden eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro.

Erholungsbeihilfe

Der Tarifvertrag zur Erholungsbeihilfe wird für das Jahr 2016 wieder in Kraft gesetzt. Um die Erholungsbeihilfe zu erhalten, müssen die Gewerkschaftsmit-glieder bis zum 15. Juni 2016 die erforderlichen Nachweise vorlegen. Stichtag für die ungekündigte Gewerkschaftsmitgliedschaft als Voraussetzung für den Anspruch ist der 1. Juni 2016.

Leistungsbezogene Bezahlung

Die Regelungen zur leistungsbezogenen Bezahlung werden zunächst weiter angewandt. Die Tarifpartner wollen sich für die Zukunft auf ein neues System verständigen

Altersteilzeit

Die bereits begonnenen Verhandlungen über eine Altersteilzeitregelung werden fortgeführt. Wir haben vereinbart, dass wir hier bis zum Jahresende 2016 zu einem Ergebnis kommen wollen.

Auszubildende

Die Geschäftsführung hat sich verpflichtet, zukünftig wieder auszubilden. Ab 2018 werden mindestens drei Auszubildende zur selben Zeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet und im Anschluss mindestens für sechs Monate übernommen.

Hintergrund

Die Entgeltregelungen waren von den Gewerkschaften bereits zum 30. April 2015 gekündigt worden. Die Geschäftsführung des Flughafens hatte daraufhin den Tarifvertrag über eine leistungsbezogene Bezahlung (LBB) sowie den Tarifvertrag zur Zahlung einer Erholungsbeihilfe gekündigt und den Abschluss eines Sanierungstarifvertrags mit einer Absenkung der Entgelte um 5 Prozent gefordert. Dies konnte verhindert werden.

 

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