Flexibler Übergang in den Ruhestand: Rahmenbedingungen weiter verbessern

Anlässlich einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben am 15. August 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der dbb einen Ausbau der Flexibilität beim Übergang in das Rentenalter ausdrücklich begrüßt. „Die auf die Arbeitswelt bezogenen Rahmenbedingungen müssen allerdings so gestaltet werden, dass ein freiwilliges Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus überhaupt möglich ist“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. „Während die Verbesserungen im Bereich der Rehabilitation und Prävention in die richtige Richtung gehen, erscheinen die Regelungen beim Hinzuverdienst zu kompliziert“.

Bei den Erwerbsminderungsrenten sieht der dbb weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Die derzeitigen Abschläge müssten ebenso überdacht werden wie eine weitere Verlängerung der Zurechnungszeiten. „Mit den bereits im RV-Leistungsverbesserungsgesetz enthaltenen Maßnahmen wurde ein Weg begonnen, der nun konsequent weitergegangen werden muss“, betonte Silberbach. Im Hinblick auf die vorgesehene Neuregelung der Versicherungspflicht von Rentenbeziehern hat der dbb moniert, dass die während der Rentenphase geleisteten Rentenbeiträge nur dann dem Rentenbezieher zu Gute kommen, wenn dieser selbst ebenfalls entsprechende Beiträge entrichtet. Bisher waren nur vom Arbeitgeber Beiträge zu entrichten, die dann jedoch in den allgemeinen Rententopf flossen, ohne die Renten des Betreffenden zu erhöhen. Der dbb präferiert ein auf Freiwilligkeit des Arbeitnehmers beruhendes Modell, in dem die Beiträge - unabhängig von wem sie entrichtet werden - individuell gutgeschrieben werden.

Auch der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck begrüßte anlässlich der Anhörung grundsätzlich die Möglichkeit eines flexiblen Renteneintritts. Allerdings dürfe die Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erzwungen werden, beispielsweise durch eine zu niedrige Rentenhöhe. Sowohl der gleitende Übergang in den Ruhestand als auch die Sicherstellung eines auskömmlichen Alterseinkommens müssten Ziele einer zukunftsorientierten Rentenpolitik sein, erklärte Speck.

Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 14. September über den Entwurf beraten. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende dieses Jahres abzuschließen.

 

 

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