Flexible Rentenregelungen: Keine Notwendigkeit zur Änderung des Beamtenrechts

Der dbb sieht keine Notwendigkeit, das Beamtenrecht im Hinblick auf Möglichkeiten für eine verlängerte Dienstzeit zu verändern. Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra trat am 19. Februar 2014 Vorschlägen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) entgegen, über die die „Welt“ berichtet hatte. Demnach habe die MIT ein eigenes Konzept zu einem flexiblen Renteneintritt erarbeitet und darin auch Änderungen am Beamtenrecht gefordert. Die Zeitung zitiert Carsten Linnemann, Chef der MIT, mit den Worten: „Bund und Länder sollten eine Weiterbeschäftigung von Beamten im Einvernehmen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten unbeschränkt erlauben.“

Dazu erklärte Benra: „Die Bemühungen um eine demografiegerechte Personalpolitik im öffentlichen Dienst sind von besonderer Bedeutung, weil die Beschäftigten im Verhältnis zur Erwerbswirtschaft deutlich älter sind. Der dbb sieht gegenwärtig gleichwohl keine Notwendigkeit, das Dienstrecht in Bezug auf Möglichkeiten einer freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit über das jeweilige Ruhestandseintrittsalter hinaus weiter zu flexibilisieren.“ Schon heute könnten Beamtinnen und Beamte über die demografisch ansteigende Regelaltersgrenze hinaus im Einvernehmen mit dem Dienstherrn auf eigenen Antrag bis zu drei Jahre länger Dienst leisten, erläuterte Benra. Diese Möglichkeit werde in Einzelfällen auch schon genutzt. „Auf Initiative des Dienstherrn ist dies ebenfalls bis zu drei Jahre möglich, wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte es erfordert.“

Eine unbeschränkte Weiterbeschäftigung sehe der dbb kritisch. „Wir haben dazu nicht nur fürsorgemäßige Bedenken“, so Benra. „Dies würde zudem Risiken für die künftige Altersstruktur der Verwaltung mit sich bringen. Wichtiger als Operationen an der Altersgrenze sind deshalb verstärkte Bemühungen, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und modernem Gesundheitsmanagement mehr Beamtinnen und Beamte in die Lage zu versetzen, die heute geltende Altersgrenze auch tatsächlich zu erreichen.“

 

zurück