Fleischuntersuchung Länder: Einigung auf Entgeltplus

Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich am 28. Juni 2017 auf Entgelterhöhungen für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung in Bremen, Hamburg und dem Saarland geeinigt, für die der TV-Fleischuntersuchung-Länder gilt. Die Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2019.

Die Entgelterhöhungen gelten rückwirkend ab 1. Mai 2017 und orientieren sich am Ergebnis der Länder-Einkommensrunde 2017:
 

Stundenentgelte / Zeitzuschläge für Tierärzte:

Stundenentgelte für Fachassistenten, Trichinenuntersuchung und Hilfskräfte:

Zeitzuschläge für Fachassistenten, Trichinenuntersuchung und Hilfskräfte:

Erhöhung bei der Stückvergütung:

Die Zuschläge im Bereich der Stückvergütung werden ebenfalls ab dem 1. Mai 2017 um 2,2 % erhöht, die Zuschläge für die Rückstandsuntersuchung bei begründetem Verdacht, die bakteriologische Fleischuntersuchung und sonstige Untersuchungen um 2 %. Der zweite Erhöhungsschritt ab dem 1. Mai 2018 beträgt 2,35 %.

Nun werden die Gremien der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite über die vereinbarten Eckpunkte abstimmen. Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 14. Juli 2017 vereinbart.

 

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