Feuerwehr der Bundeswehr: Einigung über Feuerwehrzulage

Der dbb und der Bund haben sich auf eine Ausweitung der Zulage für Beamtinnen und Beamte auch auf die Tarifbeschäftigten der Bundesfeuerwehr geeinigt. Der dbb verhandelt in diesem Bereich für seine Mitgliedsgewerkschaft VAB.

Nach längerer Verzögerung hat sich der dbb jetzt mit der Arbeitgeberseite auf einen Änderungstarifvertrag zum TVöD verständigt, der den Anspruch auf die Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr in Höhe von derzeit 93,62 Euro nach einer Dienstzeit von einem Jahr beziehungsweise 187,25 Euro nach einer Dienstzeit von zwei Jahren auf die Beschäftigten im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Bundeswehr ausweitet. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Über weitere Regelungen, etwa zum Thema Einkommensabsicherung, konnte noch keine abschließende Einigung erzielt werden. Daran wird weitergearbeitet.

Hintergrund
Der dbb setzt sich gemeinsam mit seiner Mitgliedsgewerkschaft VAB bereits seit langer Zeit dafür ein, die Arbeitsbedingungen der Kollegen bei der Feuerwehr der Bundeswehr zu verbessern. In der Einkommensrunde 2014 mit Bund und Kommunen wurde auf Initiative des dbb eine Verhandlungszusage zur Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten im Vergleich zu Feuerwehrleuten in anderen Bereichen in die Tarifeinigung aufgenommen. Nun wird mit der Vereinbarung zur Zahlung der Feuerwehrzulage ein erster Schritt umgesetzt.

 

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