Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

EU-Richtlinie soll es richten

Mit verbindliche Entgelttransparenzmaßnahmen will die EU-Kommission in Europa für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen. Das sei ein längst überfälliger Schritt, sagen dbb frauen Chefin Milanie Kreutz und CESI FEMM Vorsitzende Kirsten Lühmann.

„Transparenz ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung. Aber ohne verbindliche Regelungen, das haben wir hier in Deutschland gesehen, verpufft der Effekt eines gut gemeinten Gesetzes“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 12. März 2021. Vom EU-Richtlinienvorschlag erhofft sie sich nun die nötige Durchschlagkraft. „Deutschland liegt im internationalen Vergleich bei der Eindämmung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weit hinten. Frauen verdienen hier durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Der Vorstoß der Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden“, so Kreutz.

Kirsten Lühmann, die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Vorsitzende im Ausschuss für Chancengleichheit (FEMM) der Europäische Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI), begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, Entgelttransparenz über verbindliche Regelungen herzustellen: „Das Recht auf gleiches Entgelt für die gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern ist seit dem Vertrag von Rom von 1957 ein Grundprinzip der Europäischen Union. Mangelnde Vergütungstransparenz ist eines der Haupthindernisse für die Durchsetzung dieses Rechts. Der Vorschlag zur Transparenz des Entgelts ist folglich ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung des Grundsatzes.“ Lühmann stellte heraus, dass der Vorschlag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein unterstützendes Mittel sei, um ihre Rechte zu kennen und geltend machen zu können. „Frauen verdienen die gebührende Anerkennung, Gleichbehandlung und Wertschätzung für ihre Arbeit. Arbeitgeber müssen diese Vorgaben erfüllen. Der Vorschlag ist ein guter Ansatz hierfür“, so Lühmann.
 

Hintergrund

In der EU lebende Frauen verdienen im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer. Damit Frauen und Männer in der EU bei gleicher Arbeit künftig auch gleiches Entgelt erhalten, hat die Europäische Kommission am 4. März 2021 einen Richtlinienvorschlag für verbindliche Entgelttransparenzmaßnahmen vorgelegt. Vorgeschlagen werden Maßnahmen, wie beispielsweise Berichterstattungspflichten für Unternehmen, Auskunftsansprüche oder verpflichtende Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen der politischen Schwerpunkte von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

 

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