ETV Charité: Erhöhung um 6,2 Prozent ab 1. Juli 2014

Nach § 3 Abs. 2 Entgelttarifvertrag Charité (ETV-Charité) werden ab 1. Juli 2014 die Entgelte der Charité-Beschäftigten erhöht. Der Wert der Entgeltgruppe 9, Stufe 3 ETV-Charité wird auf 97,5 % des Wertes der Entgeltgruppe 9, Stufe 3 des TVöD-VKA angehoben. Die daraus errechnete Erhöhung von 6,2 % wird auf die übrige Entgelttabelle des ETV-Charité übergeklappt. Die Werte der neuen Charité-Tabelle werden dabei maximal auf die Werte der aktuell geltenden TVöD-VKA-Tabelle angehoben.

Einkommensrunde 2014

Gemäß § 3 Abs. 3 ETV-Charité werden die Tabellenwerte bis zur Entgeltgruppe 9 (bzw. 9d KR) ab dem 1. Dezember 2014 auf 100 % der Tabellenwerte der Entgelttabelle des TVöD-VKA angehoben. Das bedeutet eine weitere Erhöhung um bis zu 3,84 %.

Da mit der VKA zum 1. März 2015 eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte ausgehandelt wurde, werden alle Charité-Entgelte, die bis dahin bereits 100 % der TVöD-VKA-Tabelle erreicht haben (also EG 9 bzw. EG 9d und niedriger) ab diesem Zeitpunkt um weitere 2,4 % erhöht. Dies wurde mit der Charité in § 3 Abs. 7 ETV-Charité vereinbart. Ab dem 1. Juli 2015 werden alle Tabellenwerte der Charité-Entgelttabelle bis Entgeltgruppe 11 (bzw. 11b KR) auf 100 % der TVöD-VKA-Tabelle angehoben (§ 3 Abs. 4 ETV-Charité). Ab dem 31. Dezember 2015 gelten dann auch für die restlichen Entgeltgruppen die vollen 100 % der TVöD-VKA-Tabelle (§ 3 Abs. 5 ETV-Charité).

Die endgültigen Entgelttabellen für die Beschäftigten der Charité sind mit der Arbeitgeberseite noch nicht abgestimmt. Dies liegt daran, dass auch die abschließenden Tabellen für den TVöD-VKA noch nicht redaktionell geeint sind. Wir haben jedoch eigene Tabellen für die Zeit ab 1. Juli 2014 und 1. Dezember 2014 errechnet, die wir diesem Mitglieder-Info anfügen.

 

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