Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau

Erste Angebote vorgelegt

Am 24. Oktober 2017 trafen sich Vertreter der Landesregierung Brandenburgs

und der Gewerkschaften im Innenministerium, um über die sozialverträgliche Begleitung der für das Jahr 2020 geplanten Funktionalreform zu verhandeln. Ein weiterer Verhandlungsschwerpunkt war die Verlängerung des TV Umbau.

Die Vertreter der Landesregierung sagten zu, bis Anfang November 2017 einen Entwurf zum „Tarifvertrag Verwaltungsumbau und Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Funktionalreform I“ sowie zu einem „Tarifvertrag Altersteilzeit Waldarbeiter Brandenburg“ vorzulegen. Darin sollen die Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt werden, wie zum Beispiel eine Verbesserung der Mobilitätsprämie.

Weiterhin wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppen zu personal- und tarifrechtlichen Fragestellungen der Forstwirtschaft und die Arbeitsgruppen zu personal- und tarifrechtlichen Fragestellungen außerhalb des Forstes Mitte November 2017 tagen werden.

Der kommunale Arbeitgeberverband Brandenburg gab die Zusage, einen Überleitungstarifvertragsentwurf bis Anfang November 2017 vorzulegen. Auf Basis des Entwurfs werden die Gewerkschaften und der KAV zeitnah weitere Verhandlungen zur Ausgestaltung der Überleitung aufnehmen. Von dieser Überleitung sind die Beschäftigten der schulpsychologischen Beratung, der Grenzkontrollstelle am Flughafen Berlin-Schönefeld und des Landesamts für Umwelt betroffen.

TV Umbau

Die Forderung des dbb nach einer Verlängerung des Tarifvertrags über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau), der zum 31. Dezember 2017 ausläuft, wurde entsprochen. Jedoch sah die jetzige Landesregierung sich nicht in der Lage, eine Zusage der Verlängerung des TV Umbau über den 31. Dezember 2019 hinaus zu geben. Wir fordern eine Verlängerung die mindestens bis ins Jahr 2022 greifen muss. Inhaltlich soll der TV Umbau unter anderem bei der Mobilitätsprämie, der Härtefallregelung und bei der Durchführung des Vermittlungsverfahrens bei einer Umbaumaßnahme verändert werden. Eine Bewertung dieser Veränderungen wird der Landestarifausschuss des dbb brandenburg in seiner Sitzung am 2. November 2017 vornehmen.

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