Entgeltordnung Kommunen: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen

Die Redaktionsverhandlungen für die Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes der Kommunen – im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – wurden am 13. Oktober 2016 abgeschlossen. Das Unterschriftsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden und die Entgeltordnung damit, wie mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vereinbart, am 1. Januar 2017 gelten.

In einer Entgeltordnung sind unterschiedliche Tätigkeiten und ihre Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe im entsprechenden Tarifvertrag festgeschrieben. Damit haben Beschäftigte bei der Ausführung solcher Tätigkeiten automatisch einen Anspruch auf Bezahlung nach der zugehörigen Entgeltgruppe.

Von der nun vereinbarten Entgeltordnung zum TVöD (VKA) können viele Beschäftigte profitieren. Beispielsweise ergeben sich Verbesserungen für die Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung, die nach Inkrafttreten des TVöD neu eingestellt oder umgruppiert wurden. Beschäftigte mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit werden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Weitere Verbesserungen gibt es unter anderem in den Gesundheitsberufen, der IT und zahlreichen einzelnen Berufsgruppen, wie beispielsweise den Schulhausmeistern.

Die neue Entgeltordnung entfaltet unmittelbare Wirkung für die ab dem 1. Januar 2017 neu stattfindenden Eingruppierungsvorgänge. Für bereits vor dem 1. Januar 2017 Beschäftigte gilt: Mit der Überleitung in die Entgeltordnung ist kein neuer Eingruppierungsvorgang verbunden. Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit. Ergibt sich jedoch nach der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher, so gilt diese höhere Entgeltgruppe auf Antrag. Dieser Antrag ist binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der Entgeltordnung zu stellen, also bis zum 31. Dezember 2017.

Die im Zusammenhang mit der Entgeltordnung stehenden Änderungstarifverträge finden sie unten.

 

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